In den Jobcentern kooperieren die örtlichen Arbeitsagenturen mit den
Sozialämtern der Kommunen. Die Vermittlung und die Betreuung der
Arbeitslosen hätten sich nach Ansicht der Rechnungsprüfer gegenüber früheren
Prüfungen nicht grundlegend verbessert, schrieb das Blatt. „Hartz
IV“-Empfänger warteten im Durchschnitt neun Wochen „vom Leistungsbeginn an
auf ein qualifiziertes Erstgespräch bei einer Vermittlungskraft“. Bis zur
Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall
seien überhaupt keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen worden.
Bei drohender Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr stellten die
Ämter in einem Drittel der Fälle in den letzten drei Monaten des Bezugs von
Arbeitslosengeld I die weitere Beratung ein, schrieb die Zeitung weiter. Von
der letzten Beratung bis zum ersten Gespräch bei den „Hartz IV“-Stellen
vergingen durchschnittlich 139 Tage. Die aufgedeckten Mängel bei Prüfungen
in Berlin, Hannover, Köln, München und Stuttgart seien auch weitgehend
unabhängig davon, ob die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit oder
kommunalen Trägern erbracht wurden. Bei den Ein-Euro-Jobs hätten die
Rechnungsprüfer festgestellt, dass bei zwei Drittel der geprüften Maßnahmen
mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt war.